Landessieger Manuel Damm
Wir sind Stolz auf die Leistung unseres Sohnes Manuel !
Am 11.09.14 wurde Manuel im Rahmen der Freisprechungsfeier im Haus des Gastes in Gladenbach für seine Leistung anlässlich der Gesellenprüfung geehrt.
Die Innungssieger des Landkreises Marburg-Biedenkopf, darunter auch Manuel,
der seine Gesellenprüfung mit Bestnoten abgeschlossen hatte, bekamen Auszeichnungen durch den Kreishandwerksmeister Fred Schneider.
Am 26. u. 27.09.14 nahm er am praktischen Leistungswettbewerb des Dachdeckerhandwerks Hessen teil und überzeugte durch sein Prüfungsstück, eine eingebundene Biberschwanzkehle, sowie mehrere
Arbeitsproben.
Er setzte sich gegen die Mitbewerber durch und ist nun Landessieger und somit
der beste Junggeselle des Landes Hessen!
Dadurch qualifiziert er sich für den Bundesentscheid, wobei die beste Nachwuchskraft der Republik gekürt wird.
Die ersten 2 dieses Wettbewerbs qualifizieren sich dann für die Weltmeisterschaft!
Wir drücken ihm die Daumen und gratulieren ihm zu diesen Erfolgen!
Nebenbei ist er bereits der 3. Innungssieger der Fa. Damm Bedachungen.
Dieses unterstreicht die qualitativ hohe Ausbildungstradition.
Auch beim Bundesentscheid im November im Berufsbildungzentrum in Mayen stellte er sein Können erneut unter Beweis und belegte einen hervorragenden 4. Platz.
Weitere Ehrungen blieben nicht aus, so z.B.
- Ehrung der Besten 2015 der Handwerkskammer Kassel
- Ehrung von Persönlichkeiten, die sich um das Dachdeckerhandwerk verdient gemacht haben
zum 67. Landesverbandstag in Brüssel
Vorsicht beim Umgang mit
Asbestplatten
insbesondere vor der Reinigung von Fassaden und Dächern
Pressemitteilung des RP Gießen hierzu vom 07.11.2012
Gießen / Heuchelheim.
Häuserfassaden und Dächer, die mit asbesthaltigen Platten versehen sind, dürfen nicht mit einem Hochdruckreiniger abgespritzt werden. Darauf macht jetzt das Gießener Regierungspräsidium aufgrund eines besonders schweren Falles aufmerksam.
Auf einer Baustelle im Kreisgebiet führte kürzlich die Säuberung eines Wellplattendaches zu einer Strafanzeige und einer besonders aufwändigen Sanierung mit Kosten in vierstelliger Höhe. Auf Grund einer Anzeige wurde Bauingenieur Jörg Heller vom Gießener Regierungspräsidium darauf aufmerksam, dass ein Berliner Unternehmen eine etwa 60 Quadratmeter große, mit asbesthaltigen Platten eingedeckte Garage mit einem Hochdruckreiniger abgespritzt hatte. Diese verbotene Behandlung der Wellplatten hatte zu einer massiven Freisetzung von krebserzeugenden Asbestfasern und einer Kontaminierung des umliegenden Terrains geführt. Der RP-Experte forderte unverzüglich Unterstützung beim zuständigen Ordnungsamt und der DEKRA an, um die genaue Belastung der Flächen zu ermitteln und ein entsprechendes Sanierungskonzept zu entwickeln. Sämtliche Hof- und Gebäudeflächen mussten danach von einem dafür zugelassenen Unternehmen mit speziellen, für Asbeststäube zugelassenen Staubsaugern gereinigt werden. Die mit Fasern behafteten Pflanzen wurden gekürzt oder ganz beseitigt. Ein Oberflächenabtrag der kompletten Rasenfläche musste veranlasst werden.
Aber allein mit der Reinigung und späteren Wiederherstellung der abgetragenen Rasenfläche ist die Angelegenheit für das Berliner Unternehmen noch nicht abgeschlossen. Da es sich um eine Straftat handelt, muss der Verursacher auch mit einer Geldstrafe rechnen, die nach Angaben des Regierungspräsidiums in ähnlichen Fällen bereits vierstellig ausfiel.
Heller weist aufgrund des jüngsten Vorfalles erneut alle Hausbesitzer darauf hin, dass jegliche Arbeiten, die zu einer Verletzung der Oberflächen von Asbestprodukten führen, verboten sind. Als Instandhaltungsmaßnahme erlaubt sei lediglich das Reinigen von beschichteten Dach- oder Wandflächen mit Schwämmen oder Tüchern, wenn die Flächen mit einem drucklosen Wasserstrahl feuchtgehalten werden. Auch gegen das Entfernen größerer Moosteile auf Dächern von Hand, um einem Verstopfen der Dachrinnen vorzubeugen, sei nichts einzuwenden. Ebenso nicht gegen das Streichen von beschichteten Dach- oder Wandflächen. Diese Vorschriften gelten nicht nur für Unternehmen, sondern auch für den Privatmann, der in Eigenregie Hand an sein Dach oder seine Fassade legen will. "Asbestfasern verursachen die aggressivsten und tödlichsten Krebserkrankungen", warnt Heller. Fast 20 Jahre nach Inkrafttreten des Herstellungs- und Verwendungsverbots sterben bundesweit täglich im Durchschnitt noch immer vier Menschen an Asbeststaublungenerkrankungen, die sie sich in früheren Jahren beim ungeschützten Umgang mit dem Gefahrstoff zugezogen haben. "Das sind mehr Tote, als bei allen anderen berufsbedingten Arbeitsunfällen zusammengenommen", so Heller.
Sein abschließendes Fazit lautet: "Ein Asbestzementdach, das infolge von Haarrissen großflächig undicht geworden ist, kann auch durch das Aufbringen einer Beschichtung nicht dauerhaft abgedichtet werden". Allein das Wetter sorge innerhalb eines Jahres dafür, dass wieder Risse entstehen würden. Eine Beschichtung diene demnach nicht der Verlängerung der Lebensdauer des Daches, sondern lediglich der Verschönerung. Das Entfernen der Dacheindeckung und deren Ersatz durch asbestfreie Materialien sei zumindest mittelfristig die günstigere Alternative.
Hier finden Sie stets aktuelle Neuigkeiten über uns und unsere Leistungen.
Mitarbeiter weitergebildet
Unsere Mitarbeiter haben eine Weiterbildung besucht und damit eine Zusatzqualifikation erlangt. Nun können wir Sie noch umfassender bei allen Fragen im Bereich Bedachung und Abdichtung unterstützen!
Ausbildungsverhältnisse
Am 01.08.2011 wurde unser Betrieb durch einen neuen Auszubildenden verstärkt.
Photovoltaik und Solarthermie in einem Modul
Brauchwassererwärmung mit Hilfe von Kollektoren ist eine ökologisch sinnvolle und rentable Maßnahme. Sie schont die Ressourcen an fossilen Brennstoffen und den Geldbeutel. Denn wenn sich bisher ein Hausbesitzer für eine Photovoltaik- und eine separate Solaranlage zur Warmwasserbereitung entschied, bedeutete dieses immer, dass ein Teil der Dachfläche keinen Strom liefern konnte. Es war also immer abzuwägen, die Fläche entweder zur Stromerzeugung oder zur Wärmegewinnung zu nutzen. Jetzt ist nur noch zu berechnen, wie viele Module auf die Dachfläche passen und wie groß der Anteil der 2-Power Module sein kann.
Wärme und Strom = Nelskamp-2Power-Modul!
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